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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.08.2022

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
  • Abmeldung einer Nebenwohnung
    Hier können Sie Ihre Nebenwohnung abmelden.

Zuständig

Bürgerbüro »
Bregenzer Straße 12
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-333
Fax:08382 918-394
E-Mail