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Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

Online Verfahren

  • Melderegisterauskunft mit BayernID - Bürgerauskunft (zentrales Portal)
    Über die "Bürgerauskunft" können Bürger einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift einzelner bestimmter Einwohner) für private Zwecke über das Internet beantragen. Die Auskunft ist, genauso wie eine direkte Anfrage an eines der Einwohnermeldeämter Bayerns (z. B. per Post oder persönlich), kostenpflichtig.
  • Melderegisterauskunft für Power-User (zentrales Portal)
    Power-User (z. B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien) können einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) nach Abschluss eines Vertrages online beantragen. Die Auskunft ist kostenpflichtig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 16.11.2022

Zuständig

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