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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.02.2023

Hinweise

Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.

Zuständig

Bürgerbüro »
Bregenzer Straße 12
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-333
Fax:08382 918-394
E-Mail