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01.02.2024

Stadt Lindau und Evangelische Diakonie einigen sich über den Betrieb des Kinderhauses St. Stephan

Seit Jahren stehen die Stadt Lindau und die Evangelischen Diakonie wegen des Gebäudes am alten Schulplatz, in dem die Diakonie das Kinderhaus St. Stephan betreibt, vor Gericht. Dies hat nun ein Ende. Beide Parteien haben sich auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt.

Für die Diakonie stellen Grundstück und Gebäude einen wichtigen Finanzierungsbaustein in Bezug auf das ebenfalls in Trägerschaft der Diakonie stehende Altenheim Maria-Martha-Stift dar. Für die Stadt Lindau ist es wichtig, dass das Kinderhaus an dieser Stelle auf Dauer weiter betrieben wird. Da das Grundstück der Diakonie als Sicherheit gegenüber den Banken dient und das Maria-Martha-Stift dringend saniert und erweitert werden musste, war ein Verkauf des Grundstücks an die Stadt in Erwägung gezogen worden.

Weil die Stadt Lindau befürchtete, dass die Diakonie das Grundstück auch an Dritte veräußern würde und damit der Betrieb des Kinderhauses gefährdet wäre, beschloss sie die Änderung des für das Anwesen bestehenden Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre, um so die Existenz des Kinderhauses auf Dauer zu sichern. Da die Veränderungssperre aus Sicht der Diakonie den Wert des Grundstücks verschlechterte und sowohl die Finanzierung der Sanierung des Maria-Martha-Stiftes als auch den Betrieb des Kindergartens gefährdete, erhob die Diakonie Klage gegen die Veränderungssperre.

Hinter den Kulissen arbeiteten beide Seiten aber an einer einvernehmlichen Lösung, welche nun erreicht wurde. Die Diakonie erklärt, den Kindergarten weiterhin selbst betreiben zu wollen. „Eine Veräußerung des Grundstücks planen wir derzeit nicht“, so Anke Franke, Geschäftsführerin des Diakonie Vereins. Sie betonte zudem, dass alle Beteiligten bei der Diakonie viel Herzblut in den Kindergarten gesteckt haben. „So etwas gibt man nicht einfach auf“, betont Franke.

Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons stellt klar: „Das städtebauliche Ziel einer dauerhaften Sicherung des Kindergartens besteht natürlich fort. Es muss aber derzeit nicht mehr notwendigerweise planerisch gesichert werden. Wir vertrauen auf die Aussagen der Diakonie, dass eine Gefahr der Veräußerung des Grundstücks oder eine Betriebseinstellung des Kindergartens nicht besteht. Sollte sich hieran etwas ändern, wird uns die Diakonie rechtzeitig vorher informieren. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir mit der Diakonie eine gemeinsame Linie gefunden haben.“ Zwar ist die Zusage der Diakonie nicht rechtsverbindlich, aber seitens der Stadt bestehen keine Zweifel, dass die Diakonie zu ihrem Wort steht und das Kinderhaus erhält.

Die Stadt Lindau hat daher die Veränderungssperre für das Anwesen der Diakonie am alten Schulplatz aufgehoben und das zugehörige Bebauungsplanverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes zunächst eingestellt. Die Normenkontrollklage gegen die Veränderungssperre hat sich damit erledigt.

Zufrieden zeigten sich beide Seiten, dass ein Problem, das vornehmlich ein Kommunikationsproblem gewesen sei, sich so konstruktiv lösen ließ. „Wir sind uns einig, dass ein engerer, regelmäßigerer Austausch zwischen der Evangelischen Diakonie und der Stadt Lindau unerlässlich ist, um in Zukunft solche Kommunikationsprobleme zu vermeiden“, so die Stadt Lindau und die Evangelische Diakonie.

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