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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Beschreibung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie die objektiven Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.

Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist deren vorwiegend benutzte Wohnung. Haben Sie mehrere Wohnungen, ist die Wohnung Hauptwohnung, die von Ihnen zeitlich überwiegend genutzt wird. Bei der zeitlichen Berechnung wird auf ein Jahr abgestellt. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in der jeweiligen Wohnung zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Zu den Lebensbeziehungen gehören zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Hauptwohnung eines verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Einwohnern, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.

Bei minderjährigen Personen ist die Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben.

In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.

 

Voraussetzungen

Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.

Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können, neben der zeitlichen Nutzungsdauer, sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)
  • ggf. Fahrtenbuch
  • ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird

Rechtsgrundlagen

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.07.2024

Kosten

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Lindau (Bodensee)):
  • Voranmeldung Statuswechsel
    Hier können Sie einen Statuswechsel des Wohnsitzes durchführen.
  • Vollmacht zur Abholung meines Ausweisdokuments
    Sie haben keine Zeit, um Ihr Ausweisdokument selbst abzuholen? Dann nutzen Sie gerne unser Onlineformular. Erstellen Sie ganz einfach eine Abholvollmacht und schicken Sie die im Formular angegebene Person Ihres Vertrauens bei uns vorbei. Wichtig: Bei Abholung durch Vollmacht ist ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen und im Falle einer Neuausstellung das alte Ausweisdokument des Antragstellers mitzubringen.
  • Online Terminvergabe Bürgerbüro
    Seit Mitte Juli 2024 können Lindauerinnen und Lindauer Termine für Bürgerservices buchen und erhalten dabei klare Informationen, welche Unterlagen für den jeweiligen Bürgerservice notwendig sind. Wer zu Hause keinen Internetzugriff hat, kann auch vor Ort im Bürgerbüro einen Termin ausmachen. Dafür steht dort ein Terminal zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt können Anliegen im Bürgerbüro nur noch bearbeitet werden, wenn zuvor ein Termin vereinbart wurde.

Zuständig

Abt. 321 - Bürgerdienste »
Anne Karpf
Bregenzer Straße 12
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-333
Fax:08382 918-394
E-Mail