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Öffentliche Auslegungen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf dieser Seite sind die aktuellen Bauleitplanverfahren aufgelistet, die sich gemäß den §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden. Durch Anklicken des jeweiligen Verfahrens können Sie die gesamten ausgelegten Unterlagen in pdf-Form ansehen oder herunterladen. Selbstverständlich liegen die Planunterlagen auch wie bisher im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B) während der Öffnungszeiten öffentlich aus und können dort eingesehen werden.

Sie haben die Möglichkeit, während der Auslegungszeit Ihre Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt abzugeben.

Durch Anklicken des jeweiligen Verfahrens können Sie die gesamten ausgelegten Unterlagen in pdf-Form ansehen oder herunterladen. Bei Bedarf reichen wir Ihnen die Unterlagen auch in Papierform nach. Bitte wenden Sie sich dazu an den jeweiligen Ansprechpartner.

Öffentliche Auslegungen

Öffentliche Auslegungen finden Sie, wenn Sie auf die jeweiligen Überschriften klicken.

Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung "In der Grub 10 und 12" – erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB –

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 21.07.2021 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf vom 01.07.2021 des Bebauungsplanes Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung "In der Grub 10 und 12" gebilligt. Zugleich wurde vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung fand vom 09.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021 statt. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen ist eine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs und eine erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs erforderlich.

In der öffentlichen Sitzung am 30.11.2022 wurde vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 "Altstadt", 12. Änderung "In der Grub 10 und 12", mit Stand vom 14.11.2022, gebilligt. Zugleich wurde vom Stadtrat der Stadt Lindau (B) die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Im Gebäude In der Grub 10 und 12 auf der Insel befindet sich im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss das Kinderhaus St. Stephan. Es wird vom Verein der Evangelischen Diakonie Lindau als Kindertagesstätte mit zwei Krippengruppen zu jeweils 12 Kindern und einer Kinder-gartengruppe mit 25 Kindern geführt. Im zweiten Obergeschoss und im Dach des Gebäudes sind Mietwohnungen.

Der Gebäudeteil In der Grub 12 ist ein Einzeldenkmal. In den Akten des Stadtbauamtes ist ein Kindergarten erstmals 1874 nachweisbar. Zu diesem Zeitpunkt bestand bereits ein Waisenhaus im gleichen Gebäude.

Die Nutzung durch eine Kindertagesstätte soll im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss zwingend beibehalten werden. Dafür soll baurechtlich in den grundsätzlich offenen Nutzungs-katalog eingegriffen werden und eine Einrichtung zur Kinderbetreuung baurechtlich festgesetzt werden.

Bereits die 11. Änderung des Bebauungsplanes Altstadt hatte zum Ziel, das Wohnen auf der In-sel zu stärken. Auch mit der 12. Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt” soll dieses Ziel unver-ändert weiterverfolgt werden. Dazu sind jedoch von der öffentlichen Hand unbedingt auch Folge-einrichtungen wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, andere Bildungseinrichtungen u.ä. bereit zu halten, um das Wohnen auf der Insel tatsächlich attraktiv zu machen. Auf der Insel be-findet sich neben dem Kinderhaus St. Stephan noch der Kindergarten Maria-Ward. Im Zuge der Bebauung der Hinteren Insel ist laut Rahmenplan in der Luitpoldkaserne eine weitere Kita vorge-sehen.

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für ein- bis sechsjährige Kinder könnte bei einem Weg-fall des Kinderhauses St. Stephan kurzfristig nicht ersatzhalber gedeckt werden. Die Stadt Lindau hat keine alternativen Gebäude auf der Insel in ihrem Besitz, die die Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und zugehörigen Freiraum für 49 zu betreuende Kinder erfüllen könnten. Auch freie Bauflächen stehen, bedingt durch die topografische Insellage und den Ensembleschutz, kurzfristig nicht zur Verfügung. Mittelfristig könnten sie zwar ggf. auf der Hinteren Insel geschaffen werden, aber nicht im hier vorliegenden Kernbereich der Insel.

Da das Gebäude In der Grub 12 unter Denkmalschutz steht, war 2012 eine kindgerechte Um-gebung für den Krippenbereich nur mit einer individuellen Abstimmung und Kompromissfindung möglich. Die Grundrissfigur, die dabei entstand, erscheint nur mehr schwer an andere Nutzun-gen anpassbar. Aus der Sicht des Denkmalschutzes waren die Umbauten mit dem gewünschten Sichern des Brandschutzes für das Kinderhaus tragbar. Eine eventuelle neuerliche Umbaulö-sung für eine ggf. gewerbliche Nutzung würde vermutlich weiter in die Substanz eingreifen.

Für eine Nutzung als Kinderhaus sind gebäudebezogene Freiräume zum Spielen erforderlich. Daher soll die 12. Änderung des Bebauungsplanes auch durch geeignete Festsetzungen den zugehörigen nördlichen Freiraum, auch ggf. mit seinem Baumbestand, planungsrechtlich si-chern. Bei einer möglichen Überbauung der jetzigen Spielbereiche stünden auf der gesamten Insel aktuell keine geeigneten Ersatzflächen, vor allem für eine Nutzung durch Krippenkinder, zur Verfügung.

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich auf der Insel Lindau, Gemarkung Lindau am Alten Schulplatz / In der Grub. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 307 der Gemarkung Lindau mit den Haus-nummern In der Grub 10 und 12. Das Plangebiet ist ca. 1.031 m² groß.

Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 86 “Altstadt“, 12. Änderung “In der Grub 10 und 12“ und verkleinerte Darstellung des Entwurfes, unmaßstäblich

Erneute Öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB

Der geänderte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 14.11.2022 liegt mit seiner Begründung in der Zeit von

                       Montag, den 03.04.2023 bis einschließlich Freitag, den 21.04.2023

im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, während der Öffnungs-zeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Planunterlagen können Sie auch hier aufrufen und einsehen:

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfas-senden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Die einschlägigen DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen beim Stadtbauamt, Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.

Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfs handelt, wird gem. § 4 Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen - dies betrifft die Art der baulichen Nutzung sowie den Hinweis zum Denkmalschutz - abgegeben werden können.

Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der Auslegungsfrist zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung äußern.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 "Altstadt", "In der Grub 10 und 12", unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).

Ihre Stellungnahmen im Rahmen dieser erneuten öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt überprüft und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Stellungnahmen zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans führt.

Für Fragen zum Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplans können Sie sich an das Stadtbauamt Lindau, Stadtplanung, Sylvia Liebmann, unter der Telefonnummer 08382 / 918 620 oder an stadtplanung@lindau.de wenden.

Ihre Stellungnahme können Sie per Post an folgende Adresse senden:

Stadtbauamt Lindau (B)
Abt. Stadtplanung und Bauordnung
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

oder per E-Mail an:
stadtplanung@lindau.de

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Lindau (B), den 07.03.2023
STADT LINDAU (BODENSEE)
gez. Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin

Beteiligungsverfahren zur Stadtentwicklungsplanung

Hier finden sie bei Bedarf aktuelle Dokumente zum Thema Stadtentwicklungsplanung und zur Städtebauförderung. Mögliche Beteiligungsverfahren werden in der Presse öffentlich bekannt gemacht.

Kontakt

Iris Möller »
Bregenzer Straße 8
88131 Lindau (B)

Telefon:08382 918-615
Fax:08382 918-393
E-Mail