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Bebauungspläne - Übersicht

Die Bauleitplanung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Sie ist im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die erste Stufe dar. Er wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5-7 BauGB).

In der zweiten Stufe werden Bebauungspläne aufgestellt (§§ 8-10 BauGB). Bebauungspläne enthalten konkrete Regelungen für die bauliche Entwicklung. Für die jeweiligen Bereiche bilden die Bebauungspläne die Grundlage für die Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält als verbindlicher Bauleitplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen Teil des Stadtgebiets. Er ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Passt das verfolgte städtebauliche Ziel nicht zum Flächennutzungsplan ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.

Im Bebauungsplan werden insbesondere festgesetzt:

  • Die Art und das Maß der baulichen Nutzung

  • Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen

  • Flächen für Nebenanlagen (z.B. Stellplätze)

  • Verkehrsflächen und

  • Grünflächen

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist dadurch für alle verbindlich.

1. Öffentlichkeitsbeteiligung und Öffentliche Auslegungen

Bauleitplanverfahren, die sich gerade in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden, finden Sie hier. Während der Auslegzeit haben Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme abzugeben. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

2. Aktuelle Bauleitplanverfahren, an denen wir arbeiten

Aktuelle Bauleitplanverfahren, an denen wir arbeiten finden Sie hier.

3. Rechtsgültige Bebauungspläne der Stadt Lindau

Die rechtsgültigen Bebauungspläne der Stadt Lindau sind übersichtlich im Bayern Atlas dargestellt. Bei online dargestellten Bebauungsplänen besteht kein Anspruch auf Rechtssicherheit.

Eine textliche Übersicht über alle rechtsgültigen Bebauungspläne der Stadt Lindau (B) finden Sie alternativ hier.