Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Damit Städte neue Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Bund und Land die Kommunen bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Damit sollen Städte als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.
Ziele der Städtebauförderung sind:
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
- Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten
- Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände