Bau- und Umweltausschusssitzung am 10. April 2018
Hier finden Sie die Tagesordnung sowie die jeweils versandten, öffentlichen Sitzungsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der Sitzung erst aus der Niederschrift hervorgeht.
Die im Internet verfügbaren Stadtrats- und Ausschuss-Niederschriften werden vorbehaltlich ihrer Genehmigung veröffentlicht. Sie erhalten erst nach der Genehmigung durch das entsprechende Gremium Verbindlichkeit.
Tagesordnung
- Begrüßung, Ladung, Beschlussfähigkeit
- Tagesordnung
- Bekanntgaben des Oberbürgermeisters
- Sachstandsbericht Rahmenplan Hintere Insel (mündlicher Vortrag)
- Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses und Mehrfamilienhauses, Fl.-Nr. 425/2, Gemarkung Reutin, Bäuerlinshalde 2
- Vollziehung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Aufhebung des Beschlusses zur Abstufung der Ortsstraße Straße im Alwind FlNr. 79/3 Hoyren, vom BA 24.09.2017 - Vollziehung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung der Beschränkt öffentlichen Wege BÖW 100 und BÖW 99, Seitenstraße der Reutinerstraße; FlNrn. 226/9 und 226/11 Aeschach - Vollziehung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung der Teil-Fläche FlNr. 599/2 Lindau, als Fußgängerweg in Verlängerung des bereits bestehenden Uferweges nach Westen
Niederschrift
- Begrüßung, Ladung, Beschlussfähigkeit
- Tagesordnung
- Bekanntgaben des Oberbürgermeisters
- Sachstandsbericht Rahmenplan Hintere Insel
- Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses und Mehrfamilienhauses, Fl.-Nr. 425/2, Gemarkung Reutin, Bäuerlinshalde 2
- Vollziehung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Aufhebung des Beschlusses zur Abstufung der Ortsstraße Straße im Alwind FlNr. 79/3 Hoyren, vom BA 24.09.2017 - Vollziehung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung der Beschränkt öffentlichen Wege BÖW 100 und BÖW 99, Seitenstraße der Reutinerstraße; FlNrn. 226/9 und 226/11 Aeschach - Vollziehung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung der Teil-Fläche FlNr. 599/2 Lindau, als Fußgängerweg in Verlängerung des bereits bestehenden Uferweges nach Westen