Direkt zu:

Elektrofahrzeuge

Seit dem 01.01.2016 gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen im gesamten Stadtgebiet Lindau die Befreiung von der Parkgebührenpflicht für E-Fahrzeuge, im Rahmen der jeweils geltenden Höchstparkdauer mit gut sichtbar ausgelegter Parkscheibe.

Diese Regelung gilt nicht auf dem privatrechtlich betriebenen Schrankenparkplatz am Karl-Bever-Platz (P3), im Parkhaus Inselhalle (P4) sowie auf Parkplätzen, die zu bestimmten Zeiten nicht ohnehin ausschließlich Bewohnern vorbehalten sind, z.B. im Altstadtkern der Lindauer Insel.

Zur Vermeidung von Verwarngeldern muss das Kfz über ein entsprechendes E-Kennzeichen bzw. eine E-Plakette verfügen. Diese werden von den Zulassungsstellen der zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte erteilt.

Eine Karte mit den Ladestationen für E-Fahrzeuge im Lindauer Stadtgebiet und weitere nützliche Infos finden Sie bei den Stadtwerken Lindau; hier der Link Stadtwerke Lindau