Elektrofahrzeuge
Seit dem 01.01.2016 gilt auf allen öffentlichen Parkplätzen im gesamten Stadtgebiet Lindau die Befreiung von der Parkgebührenpflicht für E-Fahrzeuge, im Rahmen der jeweils geltenden Höchstparkdauer mit gut sichtbar ausgelegter Parkscheibe.
Zur Vermeidung von Verwarngeldern muss das Kfz über ein entsprechendes E-Kennzeichen bzw. eine E-Plakette verfügen. Diese werden von den Zulassungsstellen der zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte erteilt.
Eine Karte mit den Ladestationen für E-Fahrzeuge im Lindauer Stadtgebiet und weitere nützliche Infos finden Sie bei den Stadtwerken Lindau; hier der Link Stadtwerke Lindau