Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige
Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe
BayernPortal)
Stand: 12.01.2023